Anlässlich der Generalversammlung vom 23. März 2018 haben wir die Geschäfte beraten.

  1. Bauabrechnung Erweiterung Schulhaus Tobel

Der Kostenvorschlag von Fr. 3,2 Millionen wurde mit rund Fr. 34`000.- minimal überschritten. Ohne Diskussion wurde die vorliegende Abrechnung einstimmig genehmigt.

  1. Einführung neue Rechnungslegung „HRM2“: Neubewertung des Verwaltungsvermögens

Im Rahmen der Einführung der neuen Rechnungslegung „HRM2“ möchte der Gemeinderat das Verwaltungsvermögen neu bewerten. Die RPK lehnt diesen Antrag ab. Es macht keinen Sinn, einen Teil der jahrzehntelangen Abschreibungen rückgängig zu machen. Abgeschriebenes Verwaltungsvermögen kann mangels Veräusserbarkeit keine echte „stille Reserve“ darstellen, welche aufgelöst werden könnte. Eine Aufwertung bliebe für den Steuerzahler ohne Nutzen.

Die Versammlung folgt einstimmig dem Antrag der RPK und lehnt die Neubewertung des Verwaltungsvermögens ab.

  1. (neues) Alterszentrum Breitlen, Teilrevision der Gemeindeordnung

Die SP-Sektion wehrt sich immer noch vehement gegen die Privatisierung des Alterszentrums. Die Informationsveranstaltung war eher eine Werbeveranstaltung für “Swiss Prime Site Immobilien (SPSI) AG“ und „Tertianum“  als eine saubere Gegenüberstellung von zwei gleichwertigen Varianten. Zudem gibt es Unklarheiten bezüglich Demenzabteilung. An der Veranstaltung sagte der Vertreter von „Tertianum“, es werde eine Demenzabteilung gebaut. Im Weisungsbüchlein Seite 12 steht  hingegen eine „Kann-Formulierung“.

Die Baurechtsdauer von 66 Jahren ist für die SP ein weiterer Negativpunkt. Nur schon in den Jahren seit „Hom`Care“ das Breitlen führt – notabene in den letzten Jahren mit Gewinn – haben sich die finanziellen Bedingungen der Altenpflege durch neue Gesetze massiv verändert. Es besteht auch die Befürchtung, dass SPSI die Alterssiedlung nach acht Jahren abreisst und stattdessen Luxusalterswohnungen bauen könnte.

Den finanziellen Vorteilen einer Privatisierung steht die beschränkte Einflussnahme auf den Betrieb und dessen Entwicklung gegenüber. Es bleiben auch finanzielle Risiken  (Firmenpleite, neue Leistungsvereinbarungen). Die Gewinne werden abgeschöpft!

Beim Antrag „Eigenständigkeit“ verzichtet der Gemeinderat  aus Kostengründen auf die ursprünglich geplante Demenzabteilung. Er rechnet beim Bau für die 50 Pflegeplätze und 23 Alterswohnungen mit einem Betrag von Fr. 37 Millionen.

Die RPK stellt einen Änderungsantrag zur Variante Eigenständigkeit. Sie fordert einen vorläufigen Verzicht auf den Bau der Alterswohnungen. Damit reduziert sich das Neubauvolumen auf Fr. 28 Millionen. Zudem soll das Grundstück der neu zu gründenden „Gemeinnützigen Aktiengesellschaft“ (GAG) im Baurecht und gegen Entgelt abgegeben werden. Die GAG erhält eine auf Fr. 30 Millionen beschränkte Bürgschaft der Gemeinde Hombrechtikon. Mit diesem Antrag kann die Gemeinde schneller auf die effektiven Bedürfnisse der alten Menschen reagieren und er lässt auch Spielraum für Synergien mit der Spitex.

Nach intensiver Diskussion entscheidet sich die Versammlung mehrheitlich für den Änderungsantrag der RPK zur Eigenständigkeit.

Hombrechtikon, 25. März 2018   Walti Bruderer/Ursina Wiederkehr